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Was brauche ich für eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich?
Grundsätzlich müssen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA ) (Botschaft, Konsulat) eingebracht werden. Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers.
Wie kann ich meine Eltern nach Österreich holen?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Reisedokument ( z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde.
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm )
- Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Urkunde über die Adoption, Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis.
Wann wird man aus Österreich ausgewiesen?
Nach zehnjährigem Aufenthalt ist die Ausweisung nur zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit der Republik Österreich durch das persönliche Verhalten nachhaltig und maßgeblich gefährdet würde.
Welche Aufenthaltstitel benötigen sie für einen Aufenthalt in Österreich?
Für einen Aufenthalt in Österreich, der länger als sechs Monate dauern soll, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Aufenthaltsbewilligung oder einen sogenannten „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“).
Wie erhalten sie einen unbefristeten Aufenthalt in der EU?
Erwerb des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt. Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen,
Wie kann man den dreijährigen Aufenthaltstitel beantragen?
Den dreijährigen Aufenthaltstitel kann man frühestens nach zwei Jahren Niederlassung und Erfüllung des Modul I der Integrationsvereinbarung erhalten. Nach fünf Jahren durchgehender Niederlassung und bei Erfüllung des Moduls II der Integrationsvereinbarung kann der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ beantragt werden.
Welche Unterlagen sind bei der Erteilung des Aufenthaltstitels erforderlich?
Erforderliche Unterlagen. Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in deutscher Sprache. Gültiges Reisedokument ( z. B. Reisepass) Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto darf bei Erteilung des Aufenthaltstitels nicht älter als 6 Monate sein. Geburtsurkunde oder eine entsprechende andere Urkunde.