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Was brauche ich um eine Pistole besitzen zu dürfen?
Um die Waffe bei sich tragen zu dürfen, benötigt man einen Waffenpass (=Waffenschein). Damit bist du zum Kauf berechtigt, zum Besitz und zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B & C.
Was für Waffen darf man als Jäger besitzen?
2 WaffG. Diese Vorschrift erlaubt einem Jäger den Erwerb von 2 Kurzwaffen ohne Nachweis eines Bedürfnisses als sog. Grundausstattung. „Das Bedürfnis wird unterstellt, dies gilt sowohl für das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis als auch für das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Abs.
Was regelt das deutsche Waffengesetz?
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Wann braucht man einen Waffenschein?
Wer eine Waffe führen möchte, benötigt gemäß § 10 WaffG einen Waffenschein, dabei ist in der Regel der große Waffenschein nötig. Wenn Sie allerdings nur Signal-, Schreckschuss oder Reizstoffwaffen führen möchten, ist der kleine Waffenschein ausreichend.
Wie kann ich die Übernahme der Waffen beantragen?
Übernahme der Waffen Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen.
Wie kann ich eine Waffenbesitzkarte erwerben?
Nach den Vorschriften des Waffengesetzes haben Sie (als rechtmäßiger Erbe) die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Behörde zu beantragen. Folgendes müssen Sie hierbei bitte beachten: Im Wege der Erbfolge können nur Waffen erworben werden.
Kann man die Waffen unbrauchbar machen?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Waffen unbrauchbar zu machen. Dies geschieht bei einem sogenannten Büchsenmacher und ist nicht ganz billig. Nach der Unbrauchbarmachung muss die Bescheinigung des Büchsenmachers schließlich zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorgelegt werden.
Ist der Besitzweg einer legalen Waffe nachvollziehbar?
So ist „der Besitzweg“ einer legalen Waffe klar nachvollziehbar, denn die Daten werden selbst nach Vernichtung einer Waffe noch 30 Jahre lang aufbewahrt. Erst danach werden sie gelöscht. Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich das Ganze selbstverständlich.