Was braucht man für D Visum?
Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, noch mindestens 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig, mindestens 2 leere Seiten), sowie der letzte vorhandene alte Reisepass und Kopien beider Reisepässe (aller Seiten, die nicht leer sind).
Wo holt man sich ein Visum?
Wo beantrage ich das Visum und welche Unterlagen benötige ich? Ein Touristenvisum stellt Ihnen in der Regel die Visaabteilung der Botschaft beziehungsweise das Konsulat des jeweiligen Ziellandes aus. Die zuständigen Ämter sitzen in Deutschland in Großstädten wie Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg und München.
Wie lange kann man mit einem Visum in Deutschland bleiben?
Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen (Familiennachzug/Arbeitsaufnahme) bzw. 180 Tagen (alle sonstigen Fälle) erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten.
Was ist das nationale Visum für Deutschland?
Das nationale Visum Deutschland eignet sich daher für Studienaufenthalte, die Aufnahme einer Arbeit, das Absolvieren einer Ausbildung und die Familienzusammenführung aber auch die Eheschließung mit einem Partner aus dem Nicht-Schengen-Raum. C-Visum für Deutschland: Welches Visum muss ich beantragen?
Was ist ein D-Visum für Deutschland?
D-Visum – nationales Visum für Deutschland Ein D-Visum ist ein nationales für Deutschland ausgestelltes Visum und berechtigt zur Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Es ist für längerfristige Aufenthalte gedacht. Insoweit unterscheidet es sich von einem Schenkgenvisum, dass für den gesamten Schengenraum gilt.
Wann muss ein nationales Visum beantragt werden?
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden. Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen (Familiennachzug/Arbeitsaufnahme) bzw. 180 Tagen (alle sonstigen Fälle) erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten.
Was ist das nationale Visum für längerfristige Aufenthalte?
Es ist für längerfristige Aufenthalte gedacht. Insoweit unterscheidet es sich von einem Schenkgenvisum, dass für den gesamten Schengenraum gilt. Allerdings kann das nationale Visum auch als einheitliches Visum nach Art. 21 SDÜ gelten (Art. 5 Abs. 1a, c, d).
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