Inhaltsverzeichnis
Was braucht man für Daueraufenthalt EU?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Reisedokument ( z.B. Reisepass)
- Eventuell: Geburtsurkunde oder eine entsprechende Urkunde.
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45 x 35 mm )
Wer braucht alles eine Aufenthaltserlaubnis?
In Deutschland gilt für Ausländer das Ausländergesetz, laut diesem benötigt jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufenthaltsgenehmigung ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden, wobei jede Aufenthaltsgenehmigung an einen Zweck für den Aufenthalt gebunden ist: Erwerbstätigkeit, Studium etc.
Wer braucht eine Daueraufenthaltskarte?
Mit der Daueraufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland nach.
Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Wie ist der Aufenthalt in Deutschland geregelt?
Dazu gehört in der Regel, dass die Person einen Aufenthaltstitel besitzt (z.B. Visum), einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgt und die Finanzierung gesichert ist. Die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland sind im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
Was sind die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in einem Schengen-Staat?
Die Voraussetzungen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in einem Schengen-Staat (also auch in Deutschland) sind durch das Recht der EU geregelt. Kurzzeitaufenthalte sind beispielsweise zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden oder Familie und zu Geschäftszwecken möglich.
Ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für anerkannte Flüchtlinge möglich?
Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für anerkannte Flüchtlinge ist auch schon nach 3 Jahren möglich – wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht ändert und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung nicht widerruft. Dazu sind jedoch C1-Deutschkenntnisse notwendig.