Was braucht man für ein deutsches Visum?
Welche Formulare braucht man für ein Deutschland Visum?
- ein ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular,
- ein gültiger Reisepass,
- aktuelle biometrische Passfotos,
- die Gebühr für die Beantragung des Visums.
Was brauche ich um ein Visum zu beantragen?
Für die Beantragung eines Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass.
- ggf.
- ggf.
- zwei biometriefähige Passfotos.
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa Videx.
- eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs.
Wo beantrage ich das Visum?
Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.
Was kostet ein Visum für längerfristige Aufenthalte?
Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum. Visumgebühren – Was kostet die Beantragung des Visums? Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Bearbeitungsdauer – Wie lange dauert das Visumverfahren?
Wie erhalten sie das visumantragsformular für ein Schengen-Visum?
Das Visumantragsformular für ein Schengen-Visum können Sie online ausfüllen. Bitte bringen Sie dann den Ausdruck mit zur Antragstellung. Alternativ erhalten Sie das Formular bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Eine deutsch-englische Fassung finden Sie hier.
Wie kann ein Visum zum Familiennachzug abgelehnt werden?
Ein Visum zum Familiennachzug kann aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden: Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Gelegenheit zu remonstrieren. Hierzu können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung Beschwerde einlegen und um erneute Prüfung bitten.