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Was darf die Polizei und was nicht Schweiz?
dürfen sie Dich festhalten. Sie müssen Dich aber sofort der Polizei übergeben. Sie dürfen nicht: Von Dir einen Ausweis verlangen, Dich befragen und durchsuchen, Dich abtasten, Deine Taschen durchsuchen, Dich nach Name und Wohnsitz fragen, Dir Sachen (z.B. Spritzen oder Drogen) wegnehmen.
Was darf die Bahnpolizei?
Die SBB-Bahnpolizei darf deinen Ausweis kontrollieren, dich vorläufig festnehmen oder dich der Polizei übergeben. Zusätzlich darf die Transportpolizei Gegenstände beschlagnahmen. Privaten Sicherheitsdiensten, etwa der Securitas, ist dies nicht erlaubt.
Kann eine verpflichtende Formulierung durch die Polizei unterbleiben?
Eine verpflichtende Formulierung an den Betroffenen durch die Polizei muss daher, mangels (sachlicher) Zuständigkeit, unterbleiben. Er ist keinesfalls mit der sog. Kontrollbescheinigung ( Abb. weiter unten) zu verwechseln.
Wie druckt man einen Beleg bei der Polizei?
Das Terminal druckt nach erfolgreicher Transaktion automatisch den 1. Beleg aus. Dieser Beleg bleibt egal ob Kredit- oder Girocard als Beleg bei der Polizei. Nach Aufforderung auf dem Display und anschließender Bestätigung mittels Tastendruck wird der 2. Beleg (für den Betroffenen) ausgedruckt.
Ist die Polizei zuständig für die Beseitigung von Mängeln?
Gem. § 5 I FZV bzw. § 17 I StVZO kann die Zulassungsbehörde dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung festgestellter Mängel setzen. Wie oben bereits erwähnt ist die Polizei nicht zuständige Verwaltungsbehörde! Auch eine Eilzuständigkeit ist in den genannten Verordnungen (FZV und StVZO) nicht vorhanden.
Warum darf die Anzeige nicht abgelehnt werden?
Im Grundsatz darf die Anzeige gar nicht abgelehnt werden! Wenn sich der Anzeigenerstatter aber offen oder „hintenrum“ beschwatzen lässt, doch keine Anzeige zu erstatten, dann hat die Polizei ja auch gar keine Anzeige abgelehnt. Wollen Sie sicher gehen, dann erstatten Sie die Anzeige schriftlich – schon der Volksmund sagt: Wer schreibt, der bleibt.