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Was dürfen Vermieter und was nicht?
Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht. Der Vermieter darf die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nur in absoluten Notfällen wie bei Wohnungsbränden oder Rohrbrüchen betreten. Verweigert der Mieter zu Unrecht den Zutritt, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter begründen.
Wer ist der Vermieter und der Mieter?
Wer ist Mieter? Mieter ist, wer den Mietvertrag unterschreibt. Unterschreiben mehrere Personen den Mietvertrag, sind auch mehrere Personen Mieter, können also die Nutzung der Wohnung beanspruchen. Sie haften aber auch gemeinsam gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung.
Sind Vermieter Dienstleister?
Für Daniel Halmer, Geschäftsführer des Berliner Mietrechtsportals Wenigermiete.de ist die Sache klar: „Rein rechtlich ist der Vermieter ein Dienstleister und muss die Wohnung instand halten“, sagt er.
Was darf der Vermieter und was nicht?
Hausordnung: Diese 13 Vorschriften vom Vermieter sind unzulässig
- Duschen oder Baden nur zu bestimmten Uhrzeiten.
- Verbot einer Waschmaschine und eine Einschränkung der Waschzeiten.
- Besuchs- oder Übernachtungsverbot.
- Generelles Verbot, Tiere zu halten oder Tierbesuch zu bekommen.
- Musizierverbot.
Welche Leistungen hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten?
Diese Leistung hat der Vermieter über die komplette Mietzeit zu leisten, die Kosten für die Instandhaltung können auch nicht auf den Mieter umgelegt werden, sondern müssen vom Vermieter selbst getragen werden, das regeln die §§535 und 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ebenfalls können Schäden an der Wohnung nicht verjähren.
Welche Kosten müssen sie als Vermieter tragen?
Hinzu kommt, dass Sie als Vermieter auch die Heizkosten, die Strom- und Wasserrechnung, sowie zahlreiche andere Kosten tragen müssen. Diese Kosten nennt man Betriebskosten. Einen Teil dieser Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, das heißt diese fließen in die Mietpreise ein.
Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?
Einen Teil dieser Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, das heißt diese fließen in die Mietpreise ein. Insgesamt 17 dieser Betriebskostenarten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen. Der Mieter zahlt dabei pro Monat die sogenannten „Nebenkosten“ als Teil der Miete im Voraus.
Hat der Vermieter ein Recht auf die Mieterhöhungen?
Der Vermieter hat also dementsprechend ein Recht auf die Mieteinnahmen und vor allem auf die Mieterhöhungen. Mieterhöhungen dienen dem sogenannten „Inflationsschutz“. Denn volkswirtschaftlich gesehen, verliert Geld kontinuierlich an Wert. Daher gibt es Mieterhöhungen.