Was fällt alles unter Geistiges Eigentum?
Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ – international als „intellectual property (IP)“ bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software).
Warum gibt es Geistiges Eigentum?
Geistiges Eigentum im deutschen Recht Das Urheberrecht, eine bestimmte Schöpfungshöhe vorausgesetzt, schützt vor allem die Literaten und Künstler und will eine angemessene Anerkennung und Entlohnung ihrer geistigen Werke (Texte, Kompositionen, Bilder etc.) gewährleisten.
Was ist der Begriff „geistiges Eigentum“?
Der Begriff „Geistiges Eigentum“ fast die Schutzrechte von Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Unter dem Sammelbegriff „geistiges Eigentum“ werden die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen zusammengefasst. Zu diesen Rechten, durch die ein Schutz der Werke erfolgt, gehören unter anderem das Urheber-, Marken- und Patentrecht.
Wie soll das geistige Eigentum geschützt werden?
In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt. Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten.
Was ist geistiges Eigentum in der Wissensökonomie?
Geistiges Eigentum in der Wissensökonomie: Mit der Produktion von Neuwissen ist das Schaffen geistigen Eigentums (IP) und dessen Absicherung ein wesentliches Wertschöpfungsgeschehen. Drei seiner Funktionen sind zu unterscheiden und wirken zusammen: IP ist, erstens, ein – zunehmend wesentlicher – Teil des Unternehmensvermögens.
Was sind die Rechte an geistigem Eigentum?
Die Rechte an geistigem Eigentum gelten für Immaterialgüter, also Erzeugnisse, die nicht greifbar sind und sich dennoch im Besitz von deren Entwicklern und Schöpfern befinden. Bei diesen Gütern handelt es sich beispielsweise um Bilder, Wörter, Melodien, Ideen, Programme, Erfindungen und Marken.
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