Was fällt unter Exekutive?
Er bedeutet „ausführen“. Die Exekutive führt aus, was in Gesetzen steht. Zur Exekutive gehören zum Beispiel auch die Beamten und Beamtinnen in den Ämtern und die Polizei. Andere Namen für die Exekutive sind ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt.
Was fällt unter die Legislative?
Zur Legislative gehören die Einrichtungen, die Gesetze machen. Das sind zum Beispiel der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.
Kann die Exekutive gesetzgebend tätig werden?
Daneben können durch die Exekutive aber auch beispielsweise Verordnungen oder öffentlich-rechtliche Satzungen erlassen werden, sie hat also auch normsetzende Befugnisse, und sie kann in Form von Realakten, denen im Gegensatz zu den Verwaltungsakten das Merkmal der Regelungswirkung fehlt, tätig werden.
Wer übernimmt die Legislative?
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung dem Parlament zu. In der Bundesrepublik ist das der Bundestag. Die wichtigsten Aufgaben der gesetzgebenden Gewalt sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung, der Exekutive.
Was ist die Exekutive?
Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie ist dabei an das geltende Recht gebunden. Die Exekutive umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.
Was ist die Exekutive in der Staatstheorie?
Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.
Wie setzt sich die Exekutive zusammen?
Die Exekutive setzt sich dabei aus der Regierung eines Staates (der sogenannten Gubernative) und der öffentlichen Verwaltung (der sogenannten Administrative) zusammen.
Wie besteht die Exekutive in Österreich aus?
In Österreich besteht die Exekutive aus dem aktuellen Bundeskanzler und der Bundesregierung. In Österreich versteht sich der Begriff auszuführende Gewalt besonders auf die Polizei. Deshalb ist der Polizist in Österreich auch der Exekutivbedienstete.