Inhaltsverzeichnis
Was gehört alles zum geistigen Eigentum?
Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ – international als „intellectual property (IP)“ bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software).
Wie ist Eigentum entstanden?
Eigentum gab es schon bei den noch nicht sesshaften Hirtenvölkern. Individuelles Eigentum an Grund und Boden entstand erst im Übergang zum Ackerbau und im Zuge der allmählichen Ablösung der Sippen durch kleinere Familienverbände und die Entstehung von Siedlungen (Neolithische Revolution).
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.
Was ist die Grundlage für die Entstehung des Eigentums?
Die entscheidende Grundlage für die Entstehung des Eigentums sieht Locke in der menschlichen Arbeit. Das Eigentum wird demzufolge durch menschliche Arbeit begründet, ist Ausdruck menschlicher Freiheit und wird vor willkürlicher staatlicher Entziehung geschützt. [4]
Was sind Eigentumsobjekte?
Eigentumsobjekt sind Sachen im Sinne körperlicher Gegenstände. Darunter fallen Grundstücke und bewegliche Sachen, nicht aber Immaterialgüterrechte, wie etwa Urheberrechte. [11] Das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts ist vom Besitz zu unterscheiden. Besitzer sind etwa der Mieter oder der Entleiher einer Sache.