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Was gehört alles zum Lebensunterhalt?
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst Ihren Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, hängt auch von dem Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ab, ob Sie hilfebedürftig sind.
Wie wird die Hilfe zum Lebensunterhalt berechnet?
Dieser beträgt in der Regel das Siebenfache der Differenz zwischen einmaligem Bedarf und Einkommen (Beispiel: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern beantragt einmalige Beihilfe in Höhe von 180 Euro; das anrechenbare Einkommen beläuft sich auf 1.890 Euro, der errechnete Bedarf zum Lebensunterhalt 1.880,27 Euro.
Wie lange kann man Hilfe zum zum Lebensunterhalt bekommen?
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können bei einer vorübergehenden Notlage auch als Darlehen gewährt werden. Es muss dabei absehbar sein, dass die Hilfe nur für maximal sechs Monate nötig ist, z.B. als finanzielle Überbrückung bis zur ersten Gehaltszahlung.
Wer zahlt Leistungen zum Lebensunterhalt?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in der Regel beim Sozialamt beantragt. Sie muss aber auch ohne Antrag gewährt werden, wenn der Träger der Sozialhilfe (z.B. Landkreis oder kreisfreie Stadt) oder die von ihm beauftragten Stellen erfahren, dass ein Mensch hilfebedürftig ist.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Grundsicherung?
Das heißt: Rentner und Rentnerinnen können bei der Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 446 Euro (2 x 223 Euro) geltend machen. Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner.
Wer zählt zur Grundsicherung?
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.