Was gehört zu Gewerbeimmobilien?
Als Gewerbeimmobilien gelten Gebäude, die ganz oder zum überwiegenden Teil gewerblichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn die Räume genutzt werden, um einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.
Was zählt zu Gewerbefläche?
Eine Gewerbefläche ist eine Fläche, die ausschließlich oder vorwiegend der Unterbringung von Industrie- oder Gewerbebetrieben dient. Gewerbeflächen werden meist in Gewerbegebieten oder Industriegebieten ausgewiesen, um störende Einwirkungen von Betrieben wie Lärm, Geruch oder Gefahren auf Wohnbebauung zu vermeiden.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Im Normallfall ist der Verkäufer für die Erstellung des Protokolls zuständig. Dazu nehmen alle anwesenden Personen in der Regel noch einmal eine Begehung aller Räumlichkeiten und Außenbereiche vor.
Was ist ein gewerbliches Grundstück?
Als Gewerbeimmobilie werden Gebäude und Grundstücke bezeichnet, welche ausschließlich oder teilweise zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Wann ist eine Immobilie gewerblich?
Grundsätzlich gilt: Als gewerblich wird Grundstückshandel vom Finanzamt bewertet, wenn mehr als drei Immobilien innerhalb von etwa fünf Jahren nach der Anschaffung veräußert werden.
Was ist eine Gewerbeeinheit?
Gewerbeeinheiten sind abgeschlossene Gewerbe-, Geschäfts- und sonstige Diensträume, soweit sie nicht in Wohneinheiten integriert sind. Als Gewerbeeinheit gelten auch Räume zur Ausübung sonstiger Tätigkeiten, wie von Freiberuflern, Vereinen, Parteien, landwirtschaftlichen Betrieben, öffentlichen Einrichtungen u.a.
Was ist ein Gewerbegrundstück?
Bei einem Gewerbegrundstück handelt es sich um ein Stück Land, welches in einem Grundbuchblatt geführt wird. Es ist räumlich von anderen Grundstücken abgegrenzt und befindet sich in einem Gewerbegebiet. Es zeichnet sich dadurch aus, dass vorwiegend Gewerbebetriebe zugelassen sind.
Was ist bei der Übergabe einer verkauften Immobilie zu beachten?
Welche Dokumente müssen mir als Käufer bei der Hausübergabe ausgehändigt werden?
- Grundrisse, Baupläne, alle statischen Berechnungen.
- Energieausweis (seit 2009 ohnehin Pflicht)
- Grundsteuerbescheide.
- Versicherungsscheine für Sturm-, Wasser- und Feuerschutz.
- Eventuelle Untersuchungsunterlagen für Heizung oder Schornstein.
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Berlin (dpa/tmn) – Die meisten Mieter kennen es: Beim Ein- oder Auszug wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Der Zustand der Wohnung kann aber auch mit einem nur von einer Seite erstellten Protokoll dokumentiert werden.