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Was gilt als Pflichtverletzung?
Definition: Was ist „Pflichtverletzung“? Nichteinhaltung einer in einem – in der Regel vertraglichen – Schuldverhältnis bestehenden Pflicht durch den Schuldner. Der Schuldner bietet seinem Gläubiger nicht das, wozu er ihm gegenüber verpflichtet ist.
Welche Vertragsrechte gibt es?
Darüber hinaus gibt es im Privatrecht unter anderem den Arbeitsvertrag, Bauvertrag, Grundstückskaufvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder Versicherungsvertrag. Im öffentlichen Recht ist der öffentlich-rechtliche Vertrag die wichtigste Vertragsart.
Was ist schuldhafte Pflichtverletzung?
Im Zivilrecht steht liegt ein „schuldhaftes Handeln“ vor, wenn ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Schuldners vorliegt (vgl. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
Was ist Vertragsschluss?
Der Vertragsschluss setzt die Annahme eines Angebots (bzw. eines Antrags, vgl. § 145 BGB) voraus. Zum notwendigen Mindestinhalt eines Vertrages, den essentialia negotii, gehören dabei die Hauptleistungspflichten des Vertrags (z.B. beim Kaufvertrag nach § 433 I S.
Wann liegt ein Vertretenmüssen vor?
Wenn der Schuldner eine Pflichtverletzung zu verantworten hat, spricht das Gesetz vom „Vertretenmüssen“ (vgl. §§ 276 Abs.
Was ist das allgemeine Vertragsrecht?
Als allgemeines Vertragsrecht wird die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen verstanden, die sich mit privatrechtlichen Verträgen und Vertragstypen aller Art und den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen.
Was ist eine Pflichtverletzung Arbeitsrecht?
Der Arbeitnehmer muss die Pflichtverletzung grundsätzlich in schuldhafter Weise begangen haben. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben muss. Hat der Arbeitnehmer nicht schuldhaft gehandelt, scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel aus.
Was ist eine objektive Pflichtverletzung?
Die Pflichtverletzung nach § 280 I S. 1 BGB ist der zentrale Begriff im Leistungsstörungsrecht. Sie bezeichnet, rein objektiv, jedes Verhalten, das von dem im Rahmen eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses Geschuldeten abweicht.