Was gilt für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern?
Dies gilt auch für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern. Im Vereinigten Königreich müssen Sie jedoch einen Antrag beim sogenannten EU Settlement Scheme stellen, dem Verfahren für EU-Bürger zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich, um einen neuen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
Kann ich meinen ständigen Wohnsitz in der EU einnehmen?
Ich habe meinen ständigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich/in der EU oder werde ihn während der Übergangszeit dort einnehmen. Im Prinzip werden Sie und Ihre Familienmitglieder weiterhin dauerhaft in Ihrem Gastland leben können. Dies gilt auch für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern.
Was sind EU-Bürger aus den alten EU-Staaten?
EU-Bürger aus den alten EU-Staaten. Grundsätzlich sind Unionsbürger und ihre Familienangehörigen frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dies gilt für. Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechen-land, Portugal, Spanien, Österreich, Schweden, Finnland.
Wie dürfen sie in den Mitgliedstaaten der EU einreisen?
Sie dürfen in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten Jeder Unionsbürger hat das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR ( EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen. mehr erfahren: Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeit …
Ist die Einreise in die EU möglich?
EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, die nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses und/oder Visums sind, sollte die Einreise in die EU dennoch ermöglicht werden, wenn sie ihre Unionsbürgerschaft oder Familienbeziehung mit einem EU-Bürger auf andere Art nachweisen können.
Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?
Nach den EU-Vorschriften genießen Ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, dieselben Rechte wie Familienangehörige aus der EU. Sie können Sie also in ein anderes EU-Land begleiten oder dorthin nachkommen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten.
Was gilt für notwendige Reisen aus vielen Drittländern in die EU?
Derzeit gilt für nicht unbedingt notwendige Reisen aus vielen Drittländern in die EU eine vorübergehende Beschränkung.