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Was heißt ganz ArG?
äußerst, Äußerst, ausgesprochen, beträchtlich, doll, echt, furchtbar, höchst, immens, recht, schrecklich, sehr, tierisch, total, überaus, überaus, unheimlich, unsagbar, unwahrscheinlich, wahnsinnig, wirklich, derbst, übertrieben, + Synonym hinzufügen?
Was steht im ArG?
Die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes ist das Arbeitsgesetz (ArG), das aus zwei Hauptteilen besteht: Der eine enthält die Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten, der andere Teil diejenigen über den Gesundheitsschutz.
Ist ArG ein Verb?
Wortart: Adjektiv mittelhochdeutsch arc, althochdeutsch arg. Das altgermanische Adjektiv gehört wahrscheinlich zu der indogermanischen Wurzel *ergh- (sich heftig bewegen, erregt sein, beben) und ist damit beispielsweise mit Orchester verwandt.
Welche Betriebe sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt?
Dem ArG nicht unterstellt sind Verwaltungen des Bundes, der Kantone und Gemein- den sowie ihre Anstalten.
Woher stammt das Wort arg?
Herkunft: mittelhochdeutsch arc, althochdeutsch arg. Das altgermanische Adjektiv gehört wahrscheinlich zu der indogermanischen Wurzel *ergh- (sich heftig bewegen, erregt sein, beben) und ist damit beispielsweise mit Orchester verwandt.
Kann man arg steigern?
Hier finden Sie die Vergleichsformen (Steigerungsstufen) zum Adjektiv »arg« sowie die flektierten Formen zum Superlativ….arg.
Vergleichsformen | Adjektiv |
---|---|
Positiv | arg |
Komparativ | ärger |
Superlativ | am ärgsten |
Was regelt das OR bezüglich Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten.
Ist arg umgangssprachlich?
arg · bedenklich · ernstlich · schwer ● bös(e) ugs. · fies ugs. , rheinisch · schlimm ugs.
Für wen gilt das Arbeitsgesetz nicht?
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht? Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer sowie zur Berufsausbildung Beschäftige – also Azubis. Es gilt daher nicht für Beamte, Richter oder Soldaten – denn die sind keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn.
Wer unterliegt dem Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich den volljährigen Auszubildenden(§2 (2) ArbZG). Für Minderjährige gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz.