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Was ist Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses?
Bei einer Befreiung prüft der Präsident oder die Präsidentin des Oberlandesgerichts an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Eheschließung nach dem Heimatrecht ein Ehehindernis entgegensteht oder eine Eheschließungsvoraussetzung fehlt. Auch nach deutschem Recht darf kein Ehehindernis bestehen.
Was ist Ledigkeitsbescheinigung?
Die Ledigkeitsbescheinigung ist ein Dokument zum Nachweis des ehelosen Personenstandes seines Inhabers. Es wird für administrative Zwecke von den Konsulaten des Amtsbezirks, in dem sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet, ausgestellt.
Woher bekomme ich eine Ehefähigkeitszeugnis?
Es wird dem deutschen Verlobten auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt, wenn er dies für eine Eheschließung im Ausland benötigt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnort.
Was ist ein Befreiungsverfahren?
Das Oberlandesgericht prüft dabei anstelle der ausländischen Behörde, ob der Eheschließung nach dem Heimatrecht ein Ehehindernis entgegensteht. Das Befreiungsverfahren setzt die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt voraus. Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Wie kann man beweisen dass man nicht verheiratet ist?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines Verlobten, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht; im Ehefähigkeitszeugnis müssen nach der Begriffsdefinition des deutschen Rechts beide Verlobte genannt sein.
Wie kann ich beweisen das ich nicht verheiratet bin?
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen.
Was brauche ich um ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen?
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
- Geburtsurkunde oder.
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder.
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Wer braucht eine Ehefähigkeitsbescheinigung?
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Verlobten, wenn wenigstens einer von ihnen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.