Inhaltsverzeichnis
Was ist bei der ersten Wohnung besonders wichtig?
2.1 Was Du wissen solltest Bevor man sich auf die Suche nach einer ersten eigenen Wohnung macht, sollte das Finanzielle geregelt sein. Zum einen geht es dabei um die Kaltmiete und Nebenkosten, wozu zum Beispiel Kosten wie Heizung, Wasser, Hausreinigung und Müllabfuhr gehören.
Was für Kosten kommen auf mich zu als Vermieter?
Zum Hausgeld gehören auch die Rücklagen für die Instandhaltung, die Kosten für den Verwalter und Kontogebühren. Ohne die Instandhaltung sollten Immobilienkäufer mit 3 bis 4 Euro pro Quadratmeter für die Nebenkosten rechnen, also 300 bis 400 Euro pro Monat, die zur Kreditrate hinzukommen.
Was beantragen bei erster Wohnung?
Checkliste: Was nach dem Bezug der ersten eigenen Wohnung wichtig ist
- Ummeldung des Wohnsitzes.
- Behörden informieren.
- Post.
- Fahrzeuge ummelden, Fahrkartenbereiche überprüfen.
- Arbeitsamt, Familienkasse, Sozialkasse, Finanzamt, Bafög-Amt, Krankenkasse.
- Versicherungen.
- Strom, Gas und Wasser.
- Telefon, Internet, Kabelanschluss.
Kann ich mit 14 alleine wohnen?
Mit 14 können Sie nicht so ohne Weiteres ausziehen. Ihre Eltern haben für Sie das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihre Eltern dürfen also überall mitreden! Deshalb sollte auch der erste Schritt sein, mit den Eltern über Ihr Vorhaben zu reden.
Welche Kosten entstehen durch eine eigene Wohnung?
Zu ihnen gehören beispielsweise die Miete, die Strom- und/oder Gasrechnung sowie Versicherungen. Dieser Ratgeber klärt darüber auf, welche Kosten durch die erste eigene Wohnung entstehen und wie die Finanzierung problemlos klappt.
Welche Gebühren entstehen in der eigenen Wohnung?
Telefon/Internet – Handy – Fernsehen – Radio. In der eigenen Wohnung entstehen Kosten für den Telefon- und Internetanschluss sowie für Fernsehen und Rundfunkgebühren. Die Kosten für den Rundfunkbeitrag liegen bei 17,50 im Monat.
Was sollte man beachten bei der ersten Wohnung?
Bei der ersten eigenen Wohnung gibt es viele Dinge zu beachten, an die Erstmieter vorher vielleicht nicht dachten. Foto: JenkoAtaman / stock.adobe.com „Solange du die Füße unter meinen Tisch stellst…“ – Wer in die erste eigene Wohnung zieht, muss sich diesen Spruch nicht länger anhören.
Was sollte der Vermieter bei der Wohnungsübergabe festhalten?
Bei der Wohnungsübergabe bekommt der Mieter die Schlüssel für die Wohnung überreicht und sollte zusammen mit dem Vermieter noch einmal Raum für Raum die Wohnung durchgehen. Die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung sollten sie in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten.