Inhaltsverzeichnis
Was ist der Interessenausgleich?
Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine vom Unternehmen geplante Betriebsänderung. Mag anfangs vielleicht ein wenig kompliziert klingen, bedeutet aber zunächst nur: Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsänderung plant,…
Ist der Interessenausgleich gescheitert?
Sollte auch dies nicht zu einer Einigung führen, gilt der Interessenausgleich als gescheitert und wird abgebrochen. Es gibt dabei keine rechtliche Handhabe des Betriebsrates, um einen Interessenausgleich zu erzwingen oder einzuklagen. Dies kann dazu führen, dass dem Arbeitgeber Zugeständnisse gemacht werden,…
Ist der Interessenausgleich ein Instrument des Betriebsrats?
Der Interessenausgleich ist somit ein Instrument des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates. Da dieser rechtzeitig – also noch bevor die Planung abgeschlossen und lange vor einer möglichen Umsetzung – informiert werden muss, kann noch im Sinne der Belegschaft Einfluss auf die Entscheidung und eine mögliche Umsetzung genommen werden.
Wie versucht der Betriebsrat einen Interessenausgleich zu erreichen?
Durch Gespräche und Beratungen versucht der Betriebsrat so einen Interessenausgleich mit dem Arbeitgeber zu erreichen. Gelingt dies, müssen die Ergebnisse schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Standpunkte und Interessen ist es jedoch nicht immer möglich, eine Einigung zu erzielen.
Wie ist eine Privatperson mit eigenen Interessen zu wahren?
Einerseits hat die Person aus vertraglichen, gesetzlichen oder moralischen Gründen die Interessen eines Anderen zu wahren; andererseits ist sie zugleich Privatperson mit eigenen Interessen oder befindet sich in einem weiteren Verhältnis zur Wahrung von Fremdinteressen, aufgrund dessen sie kollidierende Fremdinteressen zu wahren hat.
Welche Rechtsformen gibt es bei der Interessengemeinschaft?
Die am häufigsten bei der Interessengemeinschaft verwendete Rechtsform ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Aber auch andere Rechtsformen sind möglich. Der Nutzen einer IG besteht in einer koordinierten Zusammenarbeit der Mitglieder der Gemeinschaft.
Ist der Abschluss eines Interessenausgleichs freiwillig?
Auch wenn der Abschluss eines Interessenausgleichs für den Arbeitgeber letztlich freiwillig ist, ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, mit dem ernsten Willen zur Einigung mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen will.