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Was ist der SodEG?
Das SodEG regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise. ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können.
Was regelt das SodEG?
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt: Den Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung und. einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger für soziale Dienstleister.
Wie lange wird SodEG gezahlt?
Auf ein konkretes Datum wird nicht mehr abgestellt. Laut § 3 Satz 1 SodEG werden die Zuschüsse nur für den Zeitraum gezahlt, in dem die sozialen Dienstleister durch Infektionsschutzmaßnahmen beeinträchtigt sind.
Wird SodEG verlängert?
Mit dem Sozialschutz-Paket-III wurde der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG verlängert. Er endet nun mit der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag infolge der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), spätestens zum 31. Dezember 2021.
Wie hoch ist der Corona Zuschuss?
Wie hoch ist die Neustarthilfe? Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum Januar bis März 2022 also bis zu 4.500 Euro beziehungsweise bis zu 9.000 Euro für September 2021 bis März 2022.
Wie wird SodEG berechnet?
Das SodEG sieht zunächst für den Regelfall eine maximale Zuschusshöhe von 75 Prozent des Monatsdurchschnitts der zurückliegenden 12 Monate vor. Nach § 5 SodEG kann jedoch eine nach oben abweichende Zuschusshöhe festgelegt werden.
Wird das Sozialschutz Paket verlängert?
Damit niemand in existenzielle Not gerät, verlängert die Bundesregierung mit dem Sozialschutzpaket III die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis 31. Dezember 2021.
https://www.youtube.com/watch?v=NrPS7TjYuPg