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Was ist der unpfändbare Grundbetrag?
Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2021 monatlich 1.252,64 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.178,59 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.
Wie hoch ist der nicht pfändbare Betrag?
Aktuell sind monatlich knapp 1.253 Euro nicht pfändbar, sofern Du keine Unterhaltsverpflichtungen hast. Musst Du Unterhalt zahlen, erhöht sich die Grenze. Vom Verdienst, der über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, verbleibt Dir nicht alles, aber zumindest ein Teil.
Kann Arbeitseinkommen in voller Höhe gepfändet werden?
Ab dem 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen im Bezug auf das Arbeitseinkommen. Der bisherige unpfändbare Grundbetrag liegt bei 1.073,88 Euro und wird ab dem 1. Juli auf 1.133,80 Euro angehoben. Für die zweite bis fünfte Person erhöht sich der Betrag um weitere 237,73 Euro (bisher 225,17 Euro).
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze 2021?
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze 2021? Der monatliche Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei 1.178,59 Euro. Ab dem 01. Juli 2021 steigt dieser auf 1.252,64 Euro.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag in 2021?
Der Grundfreibetrag hat aktuell in 2021 eine Höhe von 9.744 € (siehe beschlossenes Gesetz vom 01.12.2020). In den Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie nachlesen, wie geregelt wird, dass tatsächlich keine Einkommensteuer für den Grundfreibetrag fällig wird.
Was ist der Steuerfreibetrag für Kinder im Jahr 2021?
Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt im Jahr 2021 5.460 Euro (Vorjahr 5.172), und wird zusammen mit dem BEA-Freibetrag in Höhe von 2.928 Euro (vorher 2.640) geltend gemacht. BEA ist die Abkürzung für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Pro Kind und Jahr sind das demnach insgesamt steuerfreie 8.388 Euro, 7.812 waren es in 2020.
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