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Was ist die Blaue Karte?
Die Blaue Karte ist eine EU-weit anerkannte Arbeitserlaubnis (Richtlinie 2009/50 / EG des Rates), die es hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in einem Land innerhalb der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, das nicht unter den Vorschlag fällt.
Kann man eine blaue Karte EU in Deutschland beantragen?
Können Antragsteller, die sich mit einem Schengen-Visum in Deutschland befinden, eine Blaue Karte EU im Inland beantragen? Da die Blaue Karte EU als Anspruchsfall formuliert ist, kann eine Blaue Karte EU ausnahmsweise im Inland beantragt werden, wenn erst nach der Einreise mit einem Schengenvisum in Deutschland ein Blue-Card-Job gefunden wird.
Wie lange wird die Blaue Karte erteilt?
Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als vier Jahre ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnisse begleitender Familienangehöriger ist an die Dauer der Blauen Karte EU anzupassen.
Welche gesetzliche Grundlage hat die Blaue Karte EU?
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser regelt wann eine Blaue Karte EU ausgegeben wird. Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen bei allen Fragen bezüglich der Erlangung der Blauen Karte EU (häufig auch: EU Blue Card) zur Verfügung und hilft Ihnen, Ihren Aufenthaltstitel zu erlangen.
Wann muss die Blaue Karte EU beantragt werden?
Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden.
Was muss die Bundesagentur für Arbeit für die Blaue Karte EU nachweisen?
Darüber hinaus muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Blauen Karte EU zustimmen und Ihr Gehalt muss über einem bestimmten Mindestbetrag liegen. Ist das der Fall, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entbehrlich. Für das Jahr 2017 müssen Sie dafür ein Mindestbruttoeinkommen von 50.800 Euro pro Jahr nachweisen können.
Was sind die gesetzlichen Regelungen zur „Blauen Karte EU“?
Die Grundlage hierfür schaffen die gesetzlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur „Blauen Karte EU“. Voraussetzung ist neben dem Nachweis der Qualifikation ein Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von mindestens 55.200 Euro (Stand 2020).