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Was ist die Ordinale und kardinale Nutzenmessung?
Bei kardinaler Messung werden Nutzen und Nutzenunterschiede in Quantitäten gemessen; dagegen wird bei ordinaler Messung lediglich eine Rangordnung des Nutzens vorgenommen. Die Rangordnung des Nutzens wird hierbei mit Hilfe von Nutzenindizes angegeben (Nutzenfunktion). …
Was ist eine ordinale Nutzenfunktion?
Eine Nutzenfunktion ist in der Wirtschaftswissenschaft und insbesondere der Mikroökonomie eine mathematische Funktion, die Präferenzen von Wirtschaftssubjekten beschreibt. Man bezeichnet derartige Nutzenfunktionen auch als ordinale Nutzenfunktionen, weil sie lediglich eine Ordnung der Güterbündel vorgeben.
Wie hoch ist die Anzahl der Kardinäle in der Weltkirche?
Damit steigt die Gesamtzahl der Kardinäle in der Weltkirche auf 226. Dennoch ist die Anzahl derjenigen, die einen neuen Papst wählen dürften, weit geringer: Nur 125 Purpurträger haben die Altersgrenze von 80 Jahren noch nicht erreicht und wären somit in einem Konklave wahlberechtigt.
Wer kann also prinzipiell Kardinal werden?
Jeder geweihte Priester kann also prinzipiell Kardinal werden, was durchaus vorkommt: So war zum Beispiel der deutsche Kardinal Walter Brandmüller zum Zeitpunkt der Bekanntgabe seiner Aufnahme ins Kardinalskollegium lediglich Priester – wurde dann aber kurz vor seiner Kardinalserhebung zum Bischof geweiht.
Kann der Kardinal in seiner eigenen Kirche begraben werden?
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das Bußsakrament spenden, er darf bei Verfehlungen gegen das Kirchenrecht nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen.
Wie unterscheidet man zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien?
Man unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien. Bei ersteren werden die in Rom lebenden Kardinäle einberufen, bei letzteren sind alle Kardinäle verpflichtet teilzunehmen. Erst durch die Verkündung des Dekrets vor dem Kardinalskollegium erlangt die Erhebung zum Kardinal Rechtswirksamkeit.