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Was ist die seriöse Heimarbeit?
Seriöse Heimarbeit umfasst alle Arten gewerblicher und industrieller Hand- und Maschinenarbeit, die von Arbeitern in ihren Wohnungen oder ihren eigenen Arbeitsräumen gegen einen Lohn ausgeführt wird. Zu den typischen Tätigkeiten gehören die Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und Verpackung von Waren.
Wie wird das Arbeitsverhältnis der Heimarbeit geregelt?
Gesetzlich wird das Arbeitsverhältnis der Heimarbeit umfassend durch das Heimarbeitsgesetz geregelt. Die Leistungsansprüche sind denen der anderen Arbeitnehmer angepasst. Das Recht auf fristgerechte und ordnungsgemäße Entlohnung und die Einhaltung der Mindestentgelte gehören ebenso dazu, wie Schutz – und Kündigungsfristen.
Was liegt in der eigenen Heimarbeit?
Alles liegt in seiner eigenen Verantwortung: die Erstellung von Rechnungen, Annahme und Bearbeitung von Aufträgen, etc. Selbstständige Heimarbeit kann sehr arbeitsintensiv sein. Wer seriöse Heimarbeit nicht über feste Aufträge oder Bestellungen, sondern auf eigene Rechnung ausführt, ist ein Hausgewerbebetreibender.
Ist man in unselbstständiger Heimarbeit tätig?
Ist man in unselbstständiger Heimarbeit tätig, erhält man seine Aufträge durch einen Arbeitgeber. Aufträge werden meist per Email oder Telefon erteilt. Manchmal werden durch den Arbeitgeber auch Materialien an den Arbeitnehmer geliefert, die dieser für seine Arbeit benötigt.
Welche Möglichkeiten gibt es in der Heimarbeit?
Hier einige Möglichkeiten, um in Heimarbeit zu arbeiten (unabhängig vom derzeitigen Arbeitgeber): Erstellen von Texten für Homepages, Blogs, Landingpages, also Webcontent insgesamt. Auftraggeber ist der Kunde direkt oder eine Agentur, die Kunden vermittelt. Gesucht werden immer wieder Produkttester, im Haupt- oder Nebenverdienst.
Was gibt es für Beschäftigte in der Heimarbeit?
Auch für Beschäftigte in Heimarbeit gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. So gibt es gemäß HAG auch bei der Heimarbeit einen Urlaubsanspruch, den Heimarbeiter bei ihrem Arbeitgeber einfordern können. Zudem haben Heimarbeiter das übliche Recht auf Krankengeld sowie Mutterschutz. Dazu zählt ebenfalls der Anspruch auf Elterngeld.