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Was ist ein Auftrag im Sinne des BGB?
Was ist ein Auftrag im Sinne des BGB? Im bürgerlichen Recht handelt es sich bei einem Auftrag um einen Vertrag nach §§ 662 – 674 BGB. Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich und sorgfältig auszuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Erledigung eines Botengangs.
Was sollte man beachten bei einem Auftrag?
Bei einem Auftrag sollte man jedoch immer auch darauf achten, dass man gerade im Bezug auf Kosten und Leistungen auch ein entsprechendes schriftliches Angebot bekommen hat. Sehr geehrte/r Frau/Herr…, (Der Ansprechpartner ist hier ja meist schon bekannt!)
Was wird unter einem Auftrag verstanden?
Umgangssprachlich wird unter einem Auftrag eine Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen verstanden, wobei die Lieferung oder Leistung vom Auftragnehmer zu bezahlen ist. Im juristischen Sinne ist das jedoch nicht korrekt.
Welche Pflichten hat der Auftragnehmer zu erfüllen?
Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich und sorgfältig auszuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Erledigung eines Botengangs. Sowohl der Beauftragte als auch der Beauftragende haben hierbei einige Pflichten zu erfüllen.
Was ist ein Auftrag im Bürgerlichen Gesetzbuch?
Ein Auftrag im Sinne der §§ 662 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu
Was sind allgemeine Erwägungen zum Auftrag?
Zunächst folgen allgemeine Erwägungen zum Auftrag. Ein Auftrag im Sinne der §§ 662 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen.