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Was ist ein einstufiges Verfahren?
Als einstufige Vergabeverfahren werden Vergabeverfahren bezeichnet, bei denen die Eignungsprüfung und die Bewertung der Angebote gleichzeitig erfolgen. Anders als in zweistufigen Verfahren nimmt der Auftraggeber im Vorfeld der Angebotsabgabe somit keine Einschränkungen des Bieterkreises vor.
Was ist ein offenes Verfahren?
Offenes Verfahren heißt, dass der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB).
Was ist ein offenes Verfahren bei Ausschreibungen?
Das offene Verfahren ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, § 3 EU VOB/A; § 15 VgV. Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren die öffentliche Ausschreibung.
Wie lange dauert ein offenes Verfahren?
Die Angebotsfrist im offenen Verfahren beträgt grundsätzlich mindestens 35 Tage. Sie kann auf 15 Tage verkürzt werden. Voraussetzung hierfür ist aber die Veröffentlichung einer Vorinformation im EU-Amtsblatt.
Was ist ein nicht offenes Verfahren?
Das Nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges EU-Ausschreibungsverfahren über dem Schwellenwert, in dem nur ein begrenzter Bewerberkreis, nach einem vorgeschalteten Öffentlichen Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsabgabe zugelassen wird.
Wie läuft ein Vergabeverfahren ab?
Bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens muss sich die ausschreibende Stelle an formal exakt strukturierte und verbindliche Abläufe halten. Diese sollen sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet und die Vergabestelle sich für das beste und wirtschaftlichste Angebot entscheiden kann.
Wie lange dauert Ausschreibung?
Für Angebote im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage, wobei die Frist um 5 Tage verkürzt werden kann, wenn der öffentliche Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert (§ 15 VgV). Bei nicht offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 30 Tage (§ 16 Abs. 5 VgV).