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Was ist ein Geständnis im rechtlichen Sinne?
Ein Geständnis im rechtlichen Sinne ist eine Prozesshandlung, mit der eine Prozesspartei erklärt, dass die von der Gegenseite vorgebrachten und für die Partei ungünstigen Tatsachenbehauptungen zutreffen.
Was regelt das Geständnis im Strafprozess?
Für das Geständnis im Strafprozess regelt das Gesetz keine konkreten Rechtsfolgen, dennoch wird es oftmals bei der Strafzumessung berücksichtig und kann strafmildernde Wirkung bei der Verurteilung für den Angeklagten haben.
Warum spricht man von einem vorweggenommenen Geständnis?
Wenn eine Partei selbst die für sie ungünstigen Tatsachen vorbringt, bevor die Gegenpartei sie behauptet hat, spricht man von einem vorweggenommenen (antizipierten) Geständnis. Zum Geständnis wird das vorweggenommene Geständnis erst dann, wenn der Gegner es aufgreift.
Was ist ein Geständnis aus einem Strafverfahren?
Ein Geständnis aus einem Strafverfahren entfaltet in einem Zivilprozess nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO, stellt aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ein wichtiges Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen dar.
Wie wird der Beistand eingesetzt?
Der Beistand wird folglich zum Wohl und Schutz hilfsbedürftiger Personen eingesetzt, wobei er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen muss. Nebst einer fachlichen Kompetenz braucht es dazu auch eine persönliche Eignung, wie etwa Lebenserfahrung und Toleranz.
Warum gilt ein Geständnis als Beweis?
Ein Geständnis gilt formal-juristisch nicht als Beweis. Es kann im Laufe eines Prozesses abgegeben, geändert und widerrufen werden. Trotzdem ist es ein wichtiger Bestandteil in Prozessen und muss dementsprechend gewürdigt werden. Hierbei sind Unterschiede zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu beachten.
Wie zeichnet sich das Geständnis aus?
Im Strafverfahren zeichnet sich das Geständnis dadurch aus, dass der Beschuldigte den ihm gegenüber erhobenen Tatvorwurf zugesteht. Das Geständnis unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (vgl. § 261 Strafprozessordnung [ StPO ]) und fließt in die Überzeugungsbildung des Gerichts ein, kann diese aber niemals ersetzen.