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Was ist ein Lizenzvertrag einfach erklärt?
Bei dem Lizenzvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sein Recht vollumfänglich oder auch nur zu einem Teil auf einen anderen überträgt (sog. Lizenz). Als Schutzrechte kommen dabei zum Beispiel Patent- oder Urheberrechte in Betracht.
Was heißt Lizenznehmer?
Definition: Ein Lizenznehmer ist ein Begünstigter, dem ein Lizenzgeber gewerbliche Nutzungsrechte einräumt. Im Rahmen der Lizenzvergabe wird zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer vereinbart, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen das jeweilige Schutzrechts genutzt werden darf.
Für was steht EULA?
Was ist ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)? Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (engl. Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag gilt in der Regel für verschiedene Arten von Software und nicht für physische Waren, obwohl er auch für Nicht-Software-Produkte gelten kann.
Wie unterscheidet sich eine Lizenz von einem Lizenzvertrag?
Je nach Art der Lizenz unterscheidet sich die Höhe der Vergütung. Es wird zwischen folgenden Lizenzarten unterschieden: Einfacher Lizenzvertrag: In einem einfachen Lizenzvertrag erhält der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht für ein geschütztes Werk. Wie die Lizenz genutzt werden kann, ist im Lizenzvertrag festgelegt.
Welche Bestimmungen sind im Lizenzvertrag geregelt?
Eine der wichtigsten Bestimmungen im Lizenzvertrag ist die, die die Reichweite der Nutzung der Lizenz festlegt. Im Vertrag müssen für alle betroffenen Nutzungen folgende Reichweiten geregelt werden: Räumlich: auf ein bestimmtes geografisches Gebiet eingeschränkt (z. B. innerhalb Deutschlands oder der EU)
Was ist ein Lizenzvertrag für die Nutzung von Software?
Auch für die Nutzung von Software ist ein Lizenzvertrag üblich, ebenso wie für die Anwendung einer patentierten technischen Erfindung. Nicht zuletzt spielt der Lizenzvertrag im Urheberrecht eine wichtige Rolle, unter anderem in der Musik-, Film- und Buchindustrie.
Wie funktioniert der Lizenzvertrag mit dem neuen Rechtsinhaber?
Auch nach dem Übergang der Marke auf einen neuen Rechtsinhaber besteht der Lizenzvertrag zwischen dem ursprünglichen Rechtsinhaber und dem Lizenznehmer fort. Der neue Rechtsinhaber kann ohne Zustimmung des Lizenznehmers nicht in den Lizenzvertrag eintreten (BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az.