Was ist eine relevante Berufserfahrung?
Relevante Berufserfahrung ist Erfahrung im Beruf, also nach dem Abschluss der Ausbildung, im Tätigkeitsfeld der ausgeschriebenen Position (!). Was genau relevant ist, steht in der Stellenbeschreibung.
Was sind die Voraussetzungen für eine Berufserfahrung?
Fehlen indessen konkrete Angaben und in der Anzeige ist lediglich von „mehrjähriger“ Berufserfahrung die Rede, so werden in etwa drei bis fünf Jahre praktische Erfahrung in dem angestrebten Berufsfeld erwartet. Diese Voraussetzung geht oft mit Stellen einher, die eine Personalverantwortung und/oder Budgetverantwortung beinhalten.
Ist die Berufserfahrung von Werkstudenten und Diplomaten unterschiedlich?
Wenn du Werkstudent, Praktikant oder Diplomand genau im gesuchten Bereich warst, dann kann das schon als Berufserfahrung angesehen werden. Das ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Welche Berufserfahrung hast du als Student oder Absolvent?
Wenn du dich als Student auf dein erstes Praktikum bewirbst oder als Berufseinsteiger nach Jobs suchst, stellt sich die Frage nach der Berufserfahrung, da diese in den meisten Stellenangeboten gefordert wird. Als Student oder Absolvent verfügst du meist jedoch über wenig bis gar keine Berufserfahrung.
Welche Berufserfahrung gibt es bei Berufserfahrung?
Es gibt bei Berufserfahrung drei Bereiche: 0-2 Jahre für Anfänger, 2/3 Jahre für Professionals, 4/5 Jahre für Experten und Leiter. Niemand sucht Leute mit 10 Jahren Erfahrung in einem einzigen Thema. Man geht davon aus, dass man nach 5 Jahren sowieso nichts mehr dazu lernt.
Ist es ratsam eine Berufserfahrung zu erwähnen?
Sollten Sie ältere, aber relevante Berufserfahrung aufweisen, ist es jedoch ratsam diese ebenfalls zu erwähnen. Beförderungen oder gewonnene Preise sollten auch im Lebenslauf stehen, um dem potenziellen Arbeitgeber zu zeigen, dass Sie ein wertvoller Mitarbeiter Ihres vorherigen Arbeitgebers sind oder waren.
Warum schreibt man mit oder ohne Berufserfahrung?
Wenn das Unternehmen schreiben würde „mit oder ohne Berufserfahrung“, dann würde es mit Absolventenbewerbungen zugeschüttet und kein Bewerber mit Berufserfahrung würde sich angesprochen fühlen aus Angst vor Überforderung. Also schreibt man „mit einschlägiger Berufserfahrung“, sprich: Auslegungssache.