Inhaltsverzeichnis
Was ist mit dem Schengen-Visum nicht erlaubt?
Arbeiten in fast jeder Form ist mit dem Schengen-Visum nicht erlaubt. Wichtig ist, dass eine Beschäftigung oder selbständige berufliche Tätigkeit in Deutschland mit dem C-Visum nicht erlaubt sind, auch Tätigkeiten für den heimischen Arbeitgeber sind nur im Rahmen des Visumszwecks legal, also z.B. der Besuch einer Fortbildung oder einer Messe.
Ist die Verlängerung ihres Schengen-Visums möglich?
Die Verlängerung Ihres Schengen-Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich: wenn Sie durch Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe nicht aus dem Schengen-Raum ausreisen können, bevor Ihr Schengen-Visum 90 Tage überschritten hat.
Ist das Visum gültig?
All diejenigen, die bereits ein gültiges US Visum im Pass haben, können sicher sein, dass das Visum auch weiterhin bis zum regulären Ablaufdatum (Expiration Date) Gültigkeit behält. Trotz gültigem US Visum können die meisten Visuminhaber*innen allerdings nicht in die USA einreisen.
Wie lange dürfen sie sich mit einem Schengen-Visum C aufhalten?
Allerdings dürfen Sie sich mit einem Schengen-Visum C nicht länger als maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land aufhalten. Ist das der Fall, haben Sie Ihr Schengen-Visum überschritten.
Wie muss man ein Visum zur Reise in einen Schengenstaat beantragen?
Wenn eine Person ein Visum zur Reise in einen Schengen-Mitgliedsstaat beantragen möchte, so muss sie dies nach Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen persönlich tun, und in erster Linie, je nach Vorschriften und Bestimmungen, vorher einen Termin ausmachen.
Was ist die Klasse der Schengen-Visa?
Die Klasse der Schengen-Visa (C-Visa) bezieht sich auf viele Zwecke, für die man in einen Staat des Schengenraums einreisen möchte. Starten wir mit den Erfordernissen für die erfolgreiche Beantragung des Visums und kommen dann auf das, was man damit darf und nicht darf.
Wie kann man in den Schengen-Raum einreisen?
Alle Bürger der Drittländer, die nicht in der Liste der Schengen-Visum-Ländern erscheinen, können durch das Visaliberalisierungsverfahren visumfrei in den Schengen-Raum einreisen. Beachten Sie allerdings, dass es sich nur um einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen handeln darf.