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Was können sie als EU-Bürger verlieren?
Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben. Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land (In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) Arbeit zu suchen.
Wie können sie sich als EU-Bürger niederlassen?
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden.
Wann werden die Vorschriften für EU-Bürger ändern?
Am 1. Januar 2021 werden sich die Vorschriften für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Vereinigten Königreich leben oder dorthin ziehen, ändern. Gleiches gilt für britische Staatsangehörige, die in einem EU-Land leben oder dorthin ziehen.
Wann gilt der Ausschluss für EU-Bürger?
Der Ausschluss gilt für EU-Bürger innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts, sofern sie nicht Arbeitnehmer oder Selbstständige sind, sowie für diejenigen Unionsbürger, die allein zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland über ein Aufenthaltsrecht verfügen.
Was genießen die EU-Bürger bei Reisen in Europa?
Bei Reisen in Europa genießen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger in allen EU-Staaten: Schutz durch umfassende Flug- und Fahrgastrechte bei Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busreisen. Wird ihr Flug gestrichen, so haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung;
Wie funktioniert der Europäische Binnenmarkt in der EU?
Dank des europäischen Binnenmarkts können sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger frei innerhalb der EU bewegen, sondern er ermöglicht auch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Unter „Kapital“ ist nicht nur „Geld“ zu verstehen.