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Was kostet der Streik der GDL?
Mehrere Millionen Euro an Streikgeld sind bereits von der GDL fällig. Wird die maximale Beteiligung zugrunde gelegt, müsste die GDL für rechnerisch zehn Tage Streik knapp 6,4 Millionen Euro berappen, eine gewaltige Belastung für die Streikkasse. Das zeigt die Gegenrechnung auf der Einnahmeseite.
Wird der Streik bezahlt?
Die streikenden Arbeitnehmer arbeiten nicht und bekommen dafür in der Regel auch keinen Lohn. Die Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern für die Dauer eines Streiks einen Teil des Lohns als Streikgeld.
Wie viel Prozent Streikgeld?
Wie hoch das Streikgeld tatsächlich ausfällt, regeln die Satzungen der Gewerkschaften. Durchschnittlich erhalten die Streikenden etwa zwei Drittel ihres Bruttoentgelts. Die Gewerkschaften regeln diesen Bereich jedoch höchst unterschiedlich: DBSH: 50 Euro pro Streiktag, 10 Euro pro Stunde bei Warnstreiks.
Wie lange streikt die GDL noch?
Nach 120 Stunden Ausstand hat die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) heute Nacht ihren Streik beendet. Der Bahnverkehr ist heute früh weitgehend normal gestartet. Sowohl die 860 Züge des Fernverkehrs als auch die 21.000 Regional- und S-Bahnzüge werden heute wieder planmäßig fahren.
Ist der GDL Streik berechtigt?
Die Bundeskanzlerin muss den Streik verhindern und den Bahnkonzern anweisen, die Forderungen zu erfüllen.“ Die Deutsche Bahn ist ein bundeseigenes Unternehmen. Die GDL-Forderungen sind berechtigt und bezahlbar.“
Wann bekomme ich Streikgeld?
Streikunterstützung wird ab dem ersten Streiktag und längstens bis zum Ende des Arbeitskampfes gezahlt.
Wie werden Streiks finanziert?
Die meisten Gewerkschaften berechnen das Streikgeld anhand des monatlichen Mitgliedsbeitrags, der wiederum in der Regel vom regelmäßigen Bruttoverdienst abhängig ist. Die Differenz zwischen regulärem Nettoverdienst und Streikgeld ist daher von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Mitglieds abhängig.
Wie berechnet sich streikgeld?
Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.