Was muss der Arbeitgeber bei der Erteilung einer Weisung beachten?
Was muss der Arbeitgeber bei Erteilung eines Weisung beachten? Gemäß § 106 GewO muss der Arbeitgeber sein Ermessen „billig“, d.h. gerecht ausüben. Das bedeutet, dass er bei der Ausübung seines Weisungsrechts in angemessener Weise auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen muss.
Wer kann eine Weisung erteilen?
Der Arbeitgeber darf in Ausübung seines Weisungsrechts grundsätzlich bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben zuzuweisen oder auch zu entziehen. Stets muss der Arbeitgeber bei Weisungen billiges Ermessen walten lassen.
Was können in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden?
Zum Beispiel können in einem Partnerschaftsvertrag die Art und Weise des Zusammenlebens, fortwirkende Verpflichtungen, wie Unterhaltsansprüche oder auch die Rechtsverhältnisse an dem jeweiligen oder gemeinsamen Vermögen für den Fall der Beendigung der Partnerschaft, vereinbart werden.
Welche Bestimmungen werden in den Partnerschaftsverträgen getroffen?
In den zuvor beschriebenen Partnerschaftsverträgen werden weitestgehend Bestimmungen getroffen, die die rechtlichen Beziehungen der Partner untereinander regeln. Im Rechtsverkehr mit Dritten ist jedoch eine besondere Legitimation für den Fall der Vertretung eines Partners erforderlich.
Was ist in einer Partnerschaft regelungsfähig?
Vieles ist in einer Partnerschaft regelungsfähig – nicht alles ist jedoch regelungsbedürftig. Nach reiflicher und tiefgehender Überlegung des Einzelnen, sollten daher zunächst in einem offenen und vertrauensvollen Dialog die in der Beziehung gemeinsam bestehenden Wünsche und Vorstellungen ermittelt und besprochen werden.
Wie sind verlässliche Regelungen möglich?
Verlässliche Regelungen sind durch so genannte Partnerschaftsverträge, zivilrechtliche Vollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sowie durch Testament oder Erbvertrag möglich. Hierzu im einzelnen: