Was muss die Bundesagentur für Arbeit für die Blaue Karte EU nachweisen?
Darüber hinaus muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Blauen Karte EU zustimmen und Ihr Gehalt muss über einem bestimmten Mindestbetrag liegen. Ist das der Fall, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entbehrlich. Für das Jahr 2017 müssen Sie dafür ein Mindestbruttoeinkommen von 50.800 Euro pro Jahr nachweisen können.
Was ist die Blaue Karte für Nicht-EU-Bürger?
Die Blaue Karte stellt gleichzeitig eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für nicht-EU-Bürger dar, die hochqualifizierte Arbeitsplätze besetzen können, aber wegen der schlechten wirtschaftlichen Arbeitsmarktsituation in Ihrer Heimat keine Arbeit finden können.
Was ist die Blaue Karte?
Die Blaue Karte ist eine EU-weit anerkannte Arbeitserlaubnis (Richtlinie 2009/50 / EG des Rates), die es hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in einem Land innerhalb der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, das nicht unter den Vorschlag fällt.
Welche gesetzliche Grundlage hat die Blaue Karte EU?
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser regelt wann eine Blaue Karte EU ausgegeben wird. Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen bei allen Fragen bezüglich der Erlangung der Blauen Karte EU (häufig auch: EU Blue Card) zur Verfügung und hilft Ihnen, Ihren Aufenthaltstitel zu erlangen.
Wie wurde die Blaue Karte EU eingeführt?
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (HQRLUmsG) wurde im Jahr 2012 die „Blaue Karte EU“ (Blue Card) in das Aufenthaltsgesetz eingeführt. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zur Blauen Karte EU (Blue Card) beantworten:
Wie lange wird die Blaue Karte EU befristet?
Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als vier Jahre ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Die Dauer der Aufenthaltserlaubnisse begleitender Familienangehöriger ist an die Dauer der Blauen Karte EU anzupassen.