Was muss ich beim Autoverkauf angeben?
Was benötigst Du für einen Fahrzeugverkauf?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Umbauteile.
- Aktuellen HU-Prüfbericht.
- Kennzeichen.
- Scheckheft/Inspektionsheft.
- Kaufvertrag.
Kann ein Privatverkäufer Gewährleistung ausschließen?
Auch beim Verkauf einzelner neuer Waren können Privatleute die Haftung wie bei Gebrauchtwaren ausschließen. Die richtige Formulierung lautet auch hier: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. “
Was muss ich beim Verkauf beachten?
Unterlagen übergeben Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du folgende Dokumente und Gegenstände übergeben: Kaufvertrag, von beiden Parteien unterschrieben. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Welche Pflichten hat man beim privaten Autoverkauf?
Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, muss der Verkäufer das Auto und die Autoschlüssel an den Käufer übergeben. Außerdem ist er zur Übergabe sämtlicher Dokumente verpflichtet. Dazu gehören der Fahrzeugbrief, das Serviceheft, der Garantiebeleg und der Fahrzeugschein.
Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Es ist jedoch möglich, dass der Käufer einem vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung zustimmt. Damit verzichtet er auf seine Rechte als Käufer bei einem Mangel. Gewährleistungsausschlüsse sind im B2B-Bereich also gültig.
Was ist wichtig bei Privatverkauf?
Um als Privatverkäufer erfolgreich zu sein, ist eine genaue Beschreibung des Artikels wichtig. Führen Sie Mängel auf, die der Gegenstand hat oder die Sie für möglich halten. Privatverkäufer haften zwei Jahre für Schäden an gebrauchten Artikeln. Es sei denn, Sie schließen das in der Beschreibung explizit aus.