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Was muss in den Cookie Hinweis?
Erst nachdem der Nutzer selbst zugestimmt hat, dürfen nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Hierzu gehören auch die Angaben zur Funktionsdauer der Cookies oder der Hinweis darauf, dass Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können. Weiterhin sollte der Zweck und die Einsatzweise der Cookies angezeigt werden.
Was leistet Google Analytics im Einwilligungsmodus ohne Cookies?
Google Analytics‘ Einwilligungsmodus Google Analytics bietet für gtag. js und Google Analytics 4 einen Einwilligungsmodus an. Durch das Script auf dem eigenen Server entfällt bereits die Datenanfrage an Google. Dank des strengen Einwilligungsmodus werden kein Cookie und keine personenbezogene ID gesetzt.
Wie funktioniert Google Consent Mode?
Mit dem Consent Mode können Ihre Google-Tags feststellen, ob Ihre Website die Genehmigung zur Verwendung von Cookies für Werbezwecke für diesen Nutzer erhalten hat oder nicht. Wenn der Nutzer zustimmt, wird das Conversiontracking normal fortgesetzt.
Welche Informationen gehören zu den verpflichtenden Cookies?
Zu den verpflichtenden Informationen gehören nach Ansicht des Gerichts auch die Empfänger von über die Cookies verarbeitenden Informationen sowie die Funktionsdauer der Cookies. Für die Einwilligungspflicht unerheblich soll es sein, ob die technisch nicht notwendigen Cookies im Einzelfall personenbezogene Daten verarbeiten oder nicht.
Welche gesetzliche Regelungen gelten für Cookies?
Neue gesetzliche Regelungen. Es ist weiterhin nicht klar, für welche Cookies eine Einwilligungspflicht gilt. Zumindest für Cookies von Drittanbietern, die zu Werbe- und Trackingzwecken eingesetzt werden, sollte eine Einwilligung eingeholt werden.
Wann dürfen Cookies gesetzt werden?
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs dürfen Cookies, die für den Betrieb einer Webseite nicht technisch notwendig sind, nur dann gesetzt werden, wenn der jeweilige Nutzer in deren Verwendung zuvor wirksam und informiert eingewilligt hat.
Welche Cookies sind von Drittanbietern abgedeckt?
Session-Cookies, Cookies für Logins oder Warenkörbe, die keine Daten weitergeben, können vom berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers abgedeckt sein. Tracking und Werbe-Cookies von Drittanbietern benötigen eine Einwilligung.