Inhaltsverzeichnis
Was muss in einem Widerspruch stehen?
Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Ihr Name.
- Ihre Adresse.
- Ihre Telefonnummer.
- Datum des Widerspruchs.
- Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
- Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.
Wie lange Zeit für Begründung nach Widerspruch?
Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.
Was sind die formalen Vorgaben eines widerspruchsschreibens?
Die formalen Vorgaben und die Inhalte eines Widerspruchsschreibens. Damit der Widerspruch schnell und sicher zugeordnet werden kann, muss klar sein, gegen welchen Bescheid Widerspruch eingelegt wird. Daher sollten immer die Bezeichnung und das Datum des Bescheids sowie das Aktenzeichen, das Geschäftszeichen oder die Kundennummer angegeben werden.
Wie kann ein Widerspruch erklärt werden?
Der Widerspruch kann persönlich bei der Behörde erklärt oder schriftlich erklärt werden. Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten. Je mehr Beweise mitgesendet werden, desto höher sind die Erfolgschancen des Widerspruchs. Es gelten je nach Fall unterschiedliche Fristen. Was ist ein Widerspruch?
Wie leitet die Behörde den Widerspruch ein?
Dabei leitet der Widerspruch das sogenannte Widerspruchsverfahren ein. Sobald der Widerspruch vorliegt, prüft die Behörde zunächst, ob der Widerspruch zulässig ist. Im zweiten Schritt wird dann kontrolliert, ob der Widerspruch begründet ist, der Betroffene also zu Recht Widerspruch einlegt.
Was ist der Widerspruch bei einem behördlichen Bescheid?
Bei einem behördlichen Bescheid ist in aller Regel der Widerspruch der zulässige Rechtsbehelf. Möchte der Betroffene gegen den Bescheid vorgehen, muss er also Widerspruch einlegen. (Ist kein Widerspruch möglich, ist an dieser Stelle ein anderer Rechtsbehelf genannt, beispielsweise ein Einspruch oder eine Klage.)