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Was passiert bei Verdacht auf Steuerhinterziehung?
In § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung wird deutlich, dass mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt wird, wer eine Steuerhinterziehung begeht. Nach § 370 Abs. 3 der Abgabenordnung wird jemand, der eine besonders schwere Form der Steuerhinterziehung begeht, mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Wann beginnt Steuerhinterziehung?
Als schwere Fälle gelten Steuerhinterziehungen ab einer Höhe von 100.000 Euro. Liegt der Steuerschaden bei einer Million oder mehr ist eine Bewährung aber nicht mehr möglich, sodass unweigerlich Haftstrafen folgen, die bis zu 10 Jahren dauern können.
Wie erkennt das Finanzamt Steuerhinterziehung?
Um Steuerhinterzieher zu entlarven, greift das Finanzamt auf Datenbestände unter anderem von Banken, Sozialversicherungen, Behörden und anderen Steuerzahlern zurück. Dabei erhält der Fiskus auch Informationen aus dem Ausland, zum Beispiel durch die bei Steuersündern besonders gefürchteten „Daten-CDs“.
Wer prüft Steuerhinterziehung?
Banken. Liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung nahe, darf die Finanzverwaltung mit Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft sogar das Bankgeheimnis zu großen Teilen außer Kraft setzen, um die Angaben des Tatverdächtigen zu überprüfen.
Was ist das Strafmaß für Steuerhinterziehung?
Das Strafmaß ist Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern. Ab einer Steuerhinterziehung über 100.000 Euro drohen Freiheitsstrafen. Bei Beträgen in Millionenhöhe kann die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.
Ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung strafbar?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln (z.B. Angabe von zu hohen Werbungskosten in der Steuererklärung) oder durch Unterlassung (z.B. Verschweigen von hohen Geldgeschenken) vorliegen, soweit daraus eine Steuerkürzung oder ein Steuervorteil eintritt. Die Steuerhinterziehung ist jedoch nur bei Vorsatz strafbar.
Wie kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln (z.B. Angabe von zu hohen Werbungskosten in der Steuererklärung) oder durch Unterlassung (z.B. Verschweigen von hohen Geldgeschenken) vorliegen, soweit daraus eine Steuerkürzung oder ein Steuervorteil eintritt.
Wie lange beträgt die Verjährung bei der Steuerhinterziehung?
Die Verjährung beträgt ab Vollendung der (jeweiligen) Steuerhinterziehung bei der einfachen Steuerhinterziehung fünf Jahre und bei der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall 10 Jahre.