Was passiert mit Mietvertrag bei Scheidung?
Ihre Trennung ändert nämlich den Mietvertrag nicht. Auch der Auszug eines Mieters entbindet ihn nicht aus dem Mietvertrag. Sie schulden beide weiterhin die Miete und dürfen zumindest theoretisch beide weiter die Wohnung nutzen. Natürlich ist es möglich, sich untereinander zu einigen.
Wer zahlt die Miete bei Trennung?
Denn die Trennung und der Auszug eines Ehegatten haben keine Auswirkungen auf den Mietvertrag. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter, und wenn beide Eheleute unterschrieben haben müssen eben auch beide Eheleute die Miete zahlen. Der Vermieter kann sich also aussuchen, an welchen Ehegatten er sich hält.
Welche Rechte hat ein Mieter gegenüber dem Vermieter?
Zwar kann ein Mieter den Wohnraum nicht verkaufen, umbauen oder abreißen – er darf jedoch als Besitzer darüber verfügen. Welche Rechte Mietern gegenüber dem Vermieter damit zustehen, erklären die Experten. Wer eine Wohnung mietet, bekommt das alleinige Hausrecht des Wohnraums. Hannover.
Sind beide Mieter in einem gemeinsamen Mietvertrag eingetragen?
Sind Partner als Mieter in einem gemeinsamen Mietvertrag eingetragen, so sind beide dem Vermieter gegenüber Pflichten eingegangen. Die monatlich pünktliche Bezahlung der Miete sowie die Einhaltung der Kündigungsfristen müssen somit beide leisten. Denn laut § 421 BGB sind die beiden Mieter Gesamtschuldner.
Wie kann der Vermieter die gesamte Miete verlangen?
Der Vermieter kann von jedem Mieter die gesamte Miete verlangen. Zahlt ein Mieter die Miete nicht, geraten alle Mieter unter den Voraussetzungen des § 286 BGB in Verzug, auch wenn nur einem Mitmieter ein Verschulden zur Last fällt. Im Innenverhältnis sind die Mieter im Zweifel zu gleichen Teilen verpflichtet, die Miete zu zahlen.
Ist der Vermieter verpflichtet, die gesamte Miete zu zahlen?
Das Gleiche gilt, wenn derjenige, der nach der Vereinbarung der Mieter die gesamte Miete an den Vermieter zu zahlen hat, dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Auch in diesem Fall können die übrigen Mieter dem Vermieter gegenüber nicht einwenden, im Innenverhältnis entweder gar nicht oder nur zur internen Erstattung verpflichtet zu sein.