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Was passiert wenn ich mein Paket nicht beim Zoll abgeholt?
Wer keine Möglichkeit hat, Sendungen persönlich beim Zollamt abzuholen, kann eine Nachträgliche Postverzollung für 28,50 Euro beauftragen. Seit Februar 2020 bietet der Zoll den preiswerten Service „Postabfertigung von zu Hause“ an.
Was macht die Zollabfertigung?
Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung der Ware in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung.
Kann ich die Annahme beim Zoll verweigern?
Bitte melden Sie sich ebenfalls kurzfristig beim Zollamt, wenn Sie die Annahme verweigern wollen oder senden Sie das Benachrichtigungsschreiben an die im Benachrichtigungsschreiben genannte Zollübergabestelle der Deutschen Post AG mit dem handschriftlichen Vermerk „Annahme verweigert“ zurück.
Welche Befugnisse hat die Zollbehörde?
Die Befugnisse der Zollbehörde beschränken sich nicht nur auf die reine Kontrolle von der Ein- und Ausfuhr von Waren und Barmitteln. Auch innerhalb der Landesgrenzen hat der Zoll einiges zu tun.
Hat der Zoll die Sendung freigegeben?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Falls der Zoll die Sendung freigegeben hat und weder am Wert noch an der Richtigkeit der Angaben Zweifel erhebt, so wird das Paket direkt zum Empfänger nach Hause geliefert. Eventuelle Gebühren und Steuern können dann vom Empfänger direkt an der Haustür an den Zusteller gezahlt werden.
Wie interessiert sich der Zoll für die Einfuhr aus der EU?
Der Zoll interessiert sich grundsätzlich nur für Ware, die aus Ländern außerhalb der EU kommt. Wenn EU-Grenzen überschritten werden muss grundsätzlich auch Zoll bei der Einfuhr gezahlt werden. Technisch spricht man hier von sogenannten Einfuhrabgaben.
Was sind die Begriffe für „Zölle“ gemeint?
Da es aber keine genaue Begriffserklärung für „Zölle“ gibt, sind somit alle Abgaben gemeint, die man für die Einfuhr und Ausfuhr von Produkten beziehungsweise Waren erhebt. Achtung: Zölle im Sinne der Abgabenverordnung sind nicht gleichzustellen mit der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer).