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Was passiert wenn man gegen die Schulpflicht Verstoß?
Bei Verletzung der Schulpflicht kann die Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen den Verantwortlichen einleiten. Das zuständige Schulamt kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängen. Die Anhörung des Betroffenen erfolgt durch die Schule.
Wer ist für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich?
Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Bis zur Volljährigkeit des Kindes sind die Erziehungsberechtigten für das Einhalten der Schulpflicht verantwortlich. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht der Schüler selbst in der Verantwortung.
Was passiert wenn man nicht in die Schule geht?
Im Höchstfall kann das Amt in den meisten Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verlangen. Dies ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich. Das Bußgeld durch die Schule droht bei Missachtung der Schulpflicht. Beispielsweise sind in Sachsen Bußgelder von bis zu 1250 Euro für Schulverweigerung möglich.
Wo bekommt man Hilfe wenn das Kind nicht zur Schule geht?
Wo Sie eine Schulpsychologische Beratung erhalten erfahren Sie von Ihrer Schule oder dem Landesschulamt. Machmal kann auch der Kinderarzt helfen bzw. eine Beratungsstelle empfehlen. Einigen Kinder fällt es nach der „Corona Pause“ sehr schwer wieder zur Schule zu gehen.
Wie kann ich die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln?
Die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln Eine weitere Alternative ist es, Sozialstunden statt der Geldstrafe abzuleisten. Auch hier muss der Verurteilte einen Antrag auf die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit stellen und seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Ein Tagessatz entspricht dabei üblicherweise sechs Stunden.
Kann jemand die Geldstrafe nicht aufbringen?
Auch wenn die Geldstrafe in der Regel an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angepasst sind, kann es vorkommen, dass jemand die geforderte Summe nicht aufbringen kann oder will. Folgende Alternativen können in diesem Fall zum Einsatz kommen.
Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden?
Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe eine Möglichkeit. Wie eine Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe hier durch Inhaftierung abgegolten. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Haft. Dem Betroffenen ist es jedoch freigestellt, durch die finanzielle Tilgung der Geldstrafe die Inhaftierung sofort zu beenden.
Wie kann ich eine Geldstrafe in Ratenzahlung aufbringen?
Um die Geldstrafe bzw. die Tagessätze in Ratenzahlung aufzubringen, kann der Betroffene diesbezüglich einen Antrag stellen. Dabei muss er in der Regel auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, um die Zahlungsunfähigkeit nachweisen zu können. In Bezug auf die Dauer dieser Ratenzahlung gibt es keinen Maßstab.