Inhaltsverzeichnis
Was regelt die Entsorgungslogistik?
Die Entsorgungslogistik regelt die Organisation des internen und externen Materialflusses der verschuldeten Abfälle.
Was macht ein Entsorgungsunternehmen?
Unter der gewerblichen Entsorgungslogistik versteht man sämtliche logistische Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Entsorgung sowohl produktions- als auch konsumptionstechnischer Rückstände eines Gewerbes.
Was gehört alles zur Entsorgungslogistik?
Tätigkeitsmerkmale
- Abfälle sammeln.
- Abfallanalysen und -klassifizierungen durchführen.
- Abfälle und Sondermüll entsorgen.
- Abwasser reinigen.
- Abfallanlagen- und Maschinen warten und bedienen.
- Deponien überwachen.
- Chemische Analysen durchführen.
- KundInnen über Entsorgungsmöglichkeiten beraten.
Was sind die Pflichten der Abfallerzeuger?
Pflichten der Abfallerzeuger. Nach KrWG § 15 ist der Erzeuger von Abfällen verpflichtet, diese zu beseitigen Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Mengen und Schädlichkeit zu vermindern. Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt ist.
Warum sind Abfälle zu beseitigen?
Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt ist. Allerdings gilt nach KrWG § 7 der Grundsatz: Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor der Beseitigung (KrWG § 7)! Vermischungsverbot nach KrWG § 9: Abfälle unterschiedlicher Art und Herkunft dürfen nicht vermischt werden.
Was waren die gefährlichsten Abfälle?
Weitere 28 \% waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke (6,7 Millionen Tonnen). Bei 6 \% der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen).
Was ist die Abfallintensität?
Die Abfallintensität ist ein Indikator für die Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung. Sie sank zwischen den Jahren 2000 und 2018 um 29,4 Prozentpunkte (siehe Abb. „Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung“).