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Was sind die Einreisebestimmungen für Rumänien?
Die Einreisebestimmungen für Rumänien sind dennoch sehr übersichtlich. Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, um im Land Urlaub zu machen. Beide Dokumente reichen auch als vorläufige Version aus. Kinder bis 12 Jahre reisen mit dem gültigen Kinderreisepass ein.
Wie lange sind Transitreisen in Rumänien befreit?
Transitreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern der Aufenthalt in Rumänien nicht länger als 24 Stunden dauert. Internationaler Flugverkehr ist möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Welche finanzielle Mittel müssen Rumänien nachgewiesen werden?
Es müssen ausreichende finanzielle Mittel (ec-Karte, Kreditkarte oder Bargeld), eine für Rumänien gültige Krankenversicherung und ggf. eine Unterkunft nachgewiesen werden können. Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben.
Was hat das Auswärtige Amt für Rumänien ausgesprochen?
Für Rumänien hat das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen.Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise. Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie Letzte Aktualisierung am 10.8.2021
Wie geht es bei einem Grenzübertritt nach Rumänien?
Bei einem Grenzübertritt nach Rumänien mit dem Auto reicht Ihre deutsche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs aus. Empfehlenswert ist es, die grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Was brauchen nicht-EU-Bürger für Aufenthalt in Rumänien?
Nicht-EU-Bürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in einem Schengenstaat wie der Schweiz brauchen kein Visum für den Aufenthalt in Rumänien. Für Schweizer Bürger ist die Identitätskarte oder der Schweizerpass ausreichend.
Sind sie EU-Bürger in Rumänien?
Als EU-Bürger bestehen für Sie in der Regel keine Probleme beim Grenzübertritt nach Rumänien. Wenn Sie mit dem Auto ins Land fahren, bedenken Sie die landesweite Promillegrenze von 0,0 im Straßenverkehr. Wer diese Grenze bei einem Test überschreitet, muss mit einem Ein- bzw. Weiterreiseverbot rechnen.