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Was sind die Pflichten eines Wegerechts?
Zu den Pflichten eines Wegerechts gehören die Instandhaltung des Weges und die damit verbundenen Kosten, sowie die Räumung des Weges bedingt durch Wetter. Der Inhaber eines Wegerechts ist dazu angehalten den Weg für das dienende Grundstück schonend und in der Nutzungsart als Weg zu nutzen.
Wie beurteilt man den Wert des Wegerechts?
Den Wert des Wegerechts beurteilt am besten ein Sachverständiger im Rahmen einer Grundstücksbewertung. So kann eine angemessene Entschädigung an den Eigentümer des dienenden Grundstücks vereinbart werden. Der Wertabschlag ist umso höher, je größer die Beeinträchtigung – etwa durch gewerbliche Nutzung – ist.
Was ist ein öffentlich-rechtliches Wegerecht?
Ein öffentlich-rechtliches Wegerecht wird als sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine solche Vereinbarung gilt ausschließlich für die unterzeichnenden Personen. Wichtig: Bei einem Immobilienverkauf erlischt das Wegerecht, weil es nicht an das Grundstück, sondern an eine Person als dessen Eigentümer gebunden ist.
Was ist das Wegerecht für Grundstückseigentümer?
Das Wegerecht berechtigt einen Grundstückseigentümer, dessen Grundstück nicht an einer öffentlichen Straße liegt und nur über das Nachbargrundstück erreichbar ist, eine Durchgangserlaubnis von seinem Nachbarn zu verlangen. Das Grundstück, das keinen direkten Zugang besitzt, wird als herrschendes Grundstück bezeichnet.
Was bewirkt das Wegerecht bei der Veräußerung eines Grundstückes?
Die bewirkt, dass das Wegerecht bei der Veräußerung eines verschuldeten Grundstückes auf jeden Fall erhalten bleibt. Das Wegerecht in einem privaten Vertrag, einer schuldrechtlichen Verschreibung zu vereinbaren, ist aus diesem Grund problematisch.
Wie unterscheidet sich ein Privatweg von öffentlichen Verkehrsmitteln?
Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften. Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.