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Was sind die Schutzziele der IT-Sicherheit?
Die drei primären Schutzziele der Informationssicherheit sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen.
Wie kann man als Unternehmen belegen dass man den IT Grundschutz beachtet?
Was Sie beim IT-Grundschutz beachten müssen
- Benennen Sie zuerst einen IT-Sicherheitsbeauftragten.
- Planen Sie ausreichend Vorbereitungs- und Einarbeitungszeit ein.
- Beginnen Sie nicht mit dem Anfang, sondern mit dem Ausdünnen.
- Nutzen Sie eine Softwareunterstützung für IT-Grundschutz.
Was beschreibt der Begriff IT-Sicherheit?
Begriff: Die IT-Sicherheit (IT-Security) bezieht sich auf die Gewährleistung von Sicherheit aller eingesetzten Informationstechniken bzw. -technologien (IT), d.h. aller Hardware- und Softwaresysteme bzw. aller Rechner- und Netzsysteme.
Was ist Vertraulichkeit in der Informationssicherheit?
Vertraulichkeit ist auch eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit. Sie wird definiert als „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“. Verschlüsselung unterstützt dieses Ziel. Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt.
Ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben?
Während nämlich die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und auf 24 Monate bzw. zwei Jahre limitiert ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers. Dieser kann sowohl den Umfang als auch die Art und die Dauer der Garantie bestimmen.
Was liefert die Vertraulichkeit von Daten?
Ein System liefert Vertraulichkeit, wenn niemand unautorisiert Informationen gewinnen kann. Eine typische Bedrohung für die Vertraulichkeit von Daten ist zum Beispiel, wenn der Arbeitsplatz akustisch oder visuell nicht richtig abgesichert ist und Unbefugte so einfach an Informationen gelangen können.
Wie wird die Gewährleistung geregelt?
Geregelt wird diese Form der Gewährleistung durch den Paragraphen §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB. Du als Verkäufer hast keinen Anspruch auf Zahlung. Im Gegenzug darf der Käufer nicht die Ware verlangen. Bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen sind – wenn möglich – wieder zurück zu gewähren.