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Was sind die Voraussetzungen für ein Wegerecht?
Was sind die Voraussetzungen für ein Wegerecht? Jeder Mieter oder Käufer einer Immobilie muss die Möglichkeit haben, von seinem Grundstück aus das öffentliche Wegenetz zu erreichen – auch dann, wenn sein Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt.
Wer ist für die Instandhaltung des Wegerechts zuständig?
Wegerecht – wer ist für die Instandhaltung zuständig und wer muss den Weg pflegen? Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist nach aktuellem Recht der Eigentümer des herrschenden Grundstücks (das Grundstück, welches nur über die Nutzung des Wegerechts erreichbar ist) für die Instandhaltung sowie Räumung des Weges verantwortlich.
Wie sind Wanderwege gekennzeichnet?
Wanderwege sind meist mit einem einfachen Farbsymbol gekennzeichnet, manchmal auch mit stilisierten Tierbildern, Nummern oder speziellen Logos. International bekannt ist der rote Balken auf weißem Grund für Gebirgswege.
Was sind Wanderweg-Symbole?
DE:Wanderweg-Symbole. Wanderwege sind meist mit einem einfachen Farbsymbol gekennzeichet, manchmal auch mit stilisierten Tierbildern, Nummern oder speziellen Logos. International bekannt ist der rote Balken auf weissem Grund für Gebirgswege. Früher wurden die Symbole mit einer Schablone gemalt, heute werden sie wie Abziehbilder aufgebracht.
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Was ist ein öffentlich-rechtliches Wegerecht?
Ein öffentlich-rechtliches Wegerecht wird als sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine solche Vereinbarung gilt ausschließlich für die unterzeichnenden Personen. Wichtig: Bei einem Immobilienverkauf erlischt das Wegerecht, weil es nicht an das Grundstück, sondern an eine Person als dessen Eigentümer gebunden ist.
Ist das Grundstück zu Fuß zu erreichen?
Ein Notwegerecht ist nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, daß das Grundstück zu Fuß zu erreichen ist. Die wirtschaftliche Nutzung kann die Anfahrt durch Kraftfahrzeuge fordern. Allerdings ist bei der Frage der Notwendigkeit der Benutzung des fremden Grundstücks ein strenger Maßstab anzulegen.
Welche Anlagen sind für den Fußgängerverkehr erforderlich?
„An angebauten Straßen sind Anlagen für den Fußgängerverkehr überall erforderlich. Diese umfassen Anlagen für den Längs- und Querverkehr. Lücken in der Bebauung im Zuge einer ansonsten angebauten Straße dürfen die Grundausstattung nicht unterbrechen“ ( RASt, 6.1.6.1; EFA 3.1.1).