Inhaltsverzeichnis
Was sind feministische Ziele?
Ziel: Anerkennung und Achtung gleicher Menschenwürde von Frauen. Grundlegendes Ziel von Feminismus und Frauenbewegung ist die Einlösung moderner gesellschaftlicher Grundprinzipien, die seit der Französischen Revolution zunehmend Verbreitung finden, auch für Frauen.
Welche Rechte forderten die Frauen?
Politische Forderungen Fast alle Frauenorganisationen forderten das Wahlrecht für Frauen, die gleiche Schulbildung wie die Männer und das Recht, einen Beruf frei zu wählen. Das Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1918 eingeführt.
Welche Forderungen stellte die Frauenbewegung?
Wichtige Themen der Frauenbewegung sind u. a. die Gleichstellung der Geschlechter und die Neubewertung der tradierten Geschlechterrollen, um insbesondere im Geschlechterverhältnis Bevormundung, Ungerechtigkeiten und soziale Ungleichheiten zu beseitigen.
Was fordert der aktuelle Feminismus?
Die ersten Feministinnen kämpften für gesetzliche Gleichberechtigung. Worum geht es heute? Ninia: Wir haben zwar eine Gleichberechtigung per Gesetz, aber die Realität sieht anders aus. Aktuelle Themen sind #metoo, Antirassismus, Rechtsruck, sichere Geburten, gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit und Körperpolitik.
Wann begann die erste Frauenbewegung?
1789: Französische Revolution Die erste Phase der Frauenbewegung nahm im 18. Jahrhundert ihren Anfang und war stark von dem Ziel der Französischen Revolution, der Betonung der Gleichheit aller Menschen und den Ideen der Aufklärung geprägt.
Welche Forderungen stellten Frauen im Zuge der Aufklärung?
Die alles bestimmenden Schlagworte lauteten: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. In dieser Zeit beteiligten sich vermehrt Frauen an den revolutionären Aktionen in Paris und anderswo. So waren sie unter anderem beim Marsch nach Versailles dabei und forderten eine Verbesserung der Lebensmittelsituation.
Wie beteiligen sich Frauen an der Revolution 1848?
Anders als im ersten Monat nach der Februarrevolution in Frankreich durften Frauen im Deutschen Bund 1848 an öffentlichen Versammlungen bürgerlicher, politischer Vereine nur als Zuhörerinnen und nicht als Mitglieder mit Stimm- und Rederecht teilnehmen.