Was steht alles in einem personalbogen?
Ein Personalfragebogen richtet sich an Bewerber oder an neue Mitarbeiter. Der Arbeitgeber fragt standardisiert Daten ab, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Folgende Daten können u. a. erfasst werden: persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Kontodaten)
Was sind Personalfragebögen?
Ein Personalfragebogen ist ein standardisierter Fragebogen, in dem Bewerber oder bereits eingestellte Mitarbeiter Angaben zu ihren persönlichen Daten machen. Er kann unterschiedlich gestaltet sein, je nachdem, in welcher Phase der Personalbeschaffung er eingesetzt wird.
Was ist wichtig beim Personalfragebogen?
Wie wenden sie sich an die Staatsbürgerschaft in Wien?
Wenn Ihr Wohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch unter +43 1 4000- 35139 oder per E-Mail unter [email protected] an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft für ein Erstinformationsgespräch. Bei dem Erstinformationsgespräch wird Ihnen eine zuständige Referentin oder ein zuständiger Referent zugeteilt.
Was ist die Richtigkeit von Aussagen bei staatlichen Stellen?
Bei Behörden und anderen staatlichen Stellen ist die Richtigkeit der Aussagen, die Sie abgeben, auch oftmals bußgeldbewehrt, d.h. Sie begingen in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Auch das können Sie normalerweise an dem zu unterschreibenden Formular ersehen.
Wie sichern sie die österreichische Staatsbürgerschaft?
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen, das heißt, auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.
Wie kann ein deutscher auf seine Staatsangehörigkeit verzichten?
(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. (2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde.