Inhaltsverzeichnis
Was tun bei Behandlungsfehler Zahnarzt?
Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Sie sich auch an die Gutachterkommissionen für Behandlungsfehler der Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern wenden.
Wie finde ich meinen Zahnarzt wieder?
Checkliste für die Zahnarztsuche:
- Empfehlungen von Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Kollegen einholen.
- Online-Recherche bei Landeszahnärztekammern, Krankenkassen oder Fachgesellschaften.
- Bei komplexen Behandlungen: gezielt einen Fachzahnarzt oder Spezialisten einer Fachgesellschaft aufsuchen.
Kann man während einer Zahnersatzbehandlung den Zahnarzt wechseln?
Bei Mängeln bei der Zahnbehandlung oder am Zahnersatz hat der behandelnde Arzt zwei Jahre lang Zeit, diese Mängel zu beheben. Ein Wechsel mitten in einer laufenden Behandlung – auch wenn bisher erst nur der Heil- und Kostenplan erstellt wurde – ist nur aus einem triftigen Grund möglich.
Kann man eine Zahnfüllung reklamieren?
4 Satz 3 SGB V hat der Zahnarzt für Füllungen eine zweijährige Gewährleistung zu übernehmen. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Zahnarzt identische/Teilwiederholungen von Füllungen sowie Erneuerungen/Wiederherstellungen von ZE einschließlich Zahnkronen kostenfrei vorzunehmen (§ 136a Abs. 4 Satz 4 SGB V).
Wer zahlt bei Zahnarztfehler?
Schadenersatz vor Gericht. Hat der Zahnarzt schlecht beraten oder einen „Kunstfehler“ fabriziert, kann der Patient Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Als Schadenersatz sind vom fahrlässig pfuschenden Arzt die Kosten einer Folgebehandlung zu übernehmen.
Ist der Umgang mit Beschwerden in der Zahnarztpraxis gut?
Der Umgang mit Beschwerden, die in der Zahnarztpraxis vorgetragen werden, ist allgemein alles andere als gut.
Ist der Zahnarzt oder die Krankenkasse nicht zufrieden mit dem Gutachten?
Wenn der behandelnde Zahnarzt bzw. die Krankenkasse mit dem Gutachten nicht zufrieden sein sollten (eine Partei ist meist nicht zufrieden), kann ein Obergutachterverfahren nach § 5a eingeleitet werden. Das Obergutachten wird wiederum von einem anderen Gutachter vorgenommen, dem wiederum der Gutachter der ersten Instanz Rechenschaft schuldig ist.
Kann der Zahnarzt die geplante Behandlung selber übernehmen?
Vorteil: Der Zahnarzt, der berät, darf die geplante Behandlung nicht selber übernehmen, zieht also somit auch keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Beratung. Dieser Service steht allerdings nur gesetzlich Versicherten zu.
Welche Unterlagen hat der behandelnde Zahnarzt zur Verfügung?
Der behandelnde Zahnarzt hat dem Gutachter indes alle Unterlagen des Patienten zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch den Heil- und Kostenplan. Zu den Unterlagen gehören auch Röntgenaufnahmen von vor und nach der Zahnbehandlungsmaßnahme sowie die Kiefernmodelle und ärztlichen Berichte.