Inhaltsverzeichnis
Was tun gegen drohender Abschiebung?
So gehen Sie vor
- Legel Sie Rechtsmittel ein, sobald Sie einen Bescheid erhalten haben.
- Prüfen Sie, ob ein Abschiebehindernis vorliegt.
- Lassen Sie überprüfen, ob ein anderes Aufenthaltsrecht besteht.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
Was tun bei Grenzübertrittsbescheinigung?
In diesem Fall muss der Ausländer die Grenzübertrittsbescheinigung persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) außerhalb des Schengenraumes, typischerweise in seinem Heimatland abgeben. Eine Zusendung dorthin per Post genügt nicht.
Was kommt nach Duldung?
Nach § 25 Abs. 5 AufenthG besteht nach 18 Monaten Duldungszeit ein Soll-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Kann der Asylsuchende abgelehnt werden?
Kriegen die Menschen den Bescheid, dass sie ausreisen müssen, tun es aber nicht, können sie abgeschoben werden. Das heißt, sie werden von der Polizei aus dem Land begleitet. Hat die Behörde den Eindruck, dass der Asylsuchende versucht hat, sich das Asyl mit Lügen zu erschleichen, wird er abgelehnt.
Wie lange dauert das Asylverfahren in Deutschland?
Beim Asylverfahren ist der Ablauf meist zeitintensiv. Durchlaufen sie das darauf folgende Asylverfahren erfolgreich, dürfen sie mindestens ein bis drei Jahre in Deutschland bleiben. Anschließend wird meist erneut geprüft, ob ein Rückreise in das Heimatland möglich ist oder ob die Asylgründe weiterhin bestehen bleiben.
Welche Leistungen erhalten Asylbewerber nach 18 Monaten?
Geduldete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und können nach 18 Monaten Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB XII haben, wenn sie die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe über die einzelnen Formen der Duldung (Stand: Oktober 2020).
Was passiert bei einer Ablehnung des Asylantrages?
Was passiert bei einer Ablehnung des Asylantrages? Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ablehnt, können die Asylsuchenden beim Verwaltungsgericht Klage gegen diese Entscheidung einreichen. Dafür bestehen oft sehr kurze Fristen (gegebenenfalls nur sieben Tage).