Inhaltsverzeichnis
Was tun wenn man keinen Pass hat?
Hat man gar keinen Ausweis mehr, sollte man nach einem Verlust unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, um der Ausweispflicht wieder zu genügen. In dringenden Fällen kann die Personalausweisbehörde am Wohnort zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, der aber nur 3 Monate gilt.
Was braucht man um einen Pass zu beantragen?
Um einen neuen Reisepass zu beantragen, benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Ein biometrisches Passfoto mit Mindestgröße 35 x 45 Millimeter. Den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist. Ein gültiges Ausweisdokument, etwa der Personalausweis.
Hat jeder einen Reisepass?
Jeder Deutsche kann von Geburt an einen Reisepass erhalten, bei Minderjährigen bedarf der Antrag jedoch der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Die Passgültigkeit richtet sich gemäß § 5 PassG nach dem Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 24. Lebensjahr ist er sechs Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre.
Wie kann ich die Staatsbürgerschaft ablegen?
Alle Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen benötigen eine Zustimmung des deutschen Familiengerichts, um die Staatsbürgerschaft ablegen zu dürfen. Im Falle der Entlassung wird diese nur erteilt, wenn die ausländischen Behörden zusichern, dass Sie zukünftig eingebürgert werden – sie dürfen in der Folge nicht staatenlos sein.
Wie legen sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab?
Durch zwei Verfahren legen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ab – den Verzicht und die Entlassung. Was die beiden Prozesse voneinander unterscheidet, wie sie verlaufen und welche Folgen sie mit sich bringen, erfahren Sie bei uns.
Wie lange brauchen sie die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten?
Um Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung. Diese können Sie beantragen, wenn Sie noch enge Verbindungen zu Deutschland haben. Allerdings dauert die Bearbeitungszeit ca. 1 Jahr.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.